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Aufenthaltsgenehmigung & Krankenversicherung
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Grundsätzlich kann jeder EU-Bürger, der sich im Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses befindet, problemlos nach Frankreich einreisen. Wer länger als drei Monate bleiben möchte, muss allerdings eine Aufenthaltsgenehmigung beim zuständigen Polizeikommissariat oder Rathaus beantragen.
Um sich einschreiben zu können, muss man entweder in der studentischen Sozialversicherung Frankreichs versichert sein oder einen anderen Versicherungsnachweis erbringen, welcher auch von deutschen Krankenkassen ausgestellt werden kann. Da Nachweise privater Krankenversicherungen erst seit kurzer Zeit anerkannt werden, sollte man sich vorher bei der ausgesuchten Universität darüber informieren, ob diese die Bescheinigung tatsächlich akzeptiert.
Detailinfo: Studentenvisum
Detailinfo: Krankenversicherung
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