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Aufenthaltsgenehmigung und Krankenversicherung
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Angehörige von EU-Mitgliedsstaaten, die sich länger als drei Monate in Italien aufhalten möchten, müssen innerhalb von acht Tagen nach der Ankunft in Italien eine Aufenthaltsgenehmigung bei der örtlichen Polizei beantragen. Während des Studiums in Italien ist man im Krankheitsfall über die gesetzliche Krankenkasse abgesichert; als Krankenversicherungsnachweis dient das Formular E111 bzw. die Bescheinigung der privaten Krankenversicherung.
Detailinfo: Krankenversicherung
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