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Anerkennung in Spanien erbrachter Studienleistungen
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Bei der Teilnahme an universitären Austauschprogrammen wie ERASMUS-Programm ist die Anerkennung der Studienleistungen an der jeweiligen Partnerhochschule über das Punktesystems ECTS (European Credit Transfer System) geregelt zumindest theoretisch. In der Praxis wird dieses allerdings oft nicht angewandt, weshalb man sich bereits vor dem Auslandsaufenthalt darüber informieren sollte, welche Kurse für das deutsche Studium tatsächlich angerechnet werden können.
Etwas umständlicher gestaltet sich die Anerkennungsfrage bei einem privat organisierten Auslandsstudium. Bei Diplom- und Magisterstudiengängen wendet man sich an das heimische universitäre Prüfungsamt, bei Fächern mit Staatsprüfung sind die staatlichen Prüfungsämter zuständig.
Wer sein Studium in Spanien mit einem akademischen Grad abgeschlossen hat, darf diesen nach der Genehmigung durch das zuständige regionale Wissenschaftsministerium bzw. Landesprüfungsamt in Originalform tragen.
Detailinfo: Anerkennungen
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