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Aufenthaltsgenehmigung & Krankenversicherung
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Mit einem gültigen Reisepass oder Personalausweis kann man sich als Staatsangehöriger eines EU-Staates bis zu 90 Tage lang in Spanien aufhalten. Längere Zeiträume machen eine Aufenthaltsgenehmigung notwendig, die bei der zuständigen Polizeibehörde im Studienort beantragt werden kann und eine Gültigkeit von fünf Jahren besitzt.
Im Krankheitsfall entstehende Kosten werden durch die gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen, solange die entsprechende Anspruchsbescheinigung (E111 oder E128) ins Ausland mitgenommen wird. Diese Bescheinigung ist nach der Ankunft in Spanien bei der örtlichen Provinzdirektion der spanischen Sozialversicherungskassen einzureichen, wo dann ein entsprechender Anspruchsnachweis ausgestellt wird. Informationen zu Abweichungen vom Versicherungsschutz erhält man bei der Krankenkasse. Der Abschluss einer zusätzlichen Auslandskrankenversicherung ist in den meisten Fällen nicht notwendig.
Detailinfo: Aufenthaltsgenehmigung
Detailinfo: Krankenversicherung
Service: Krankenversicherung
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