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Maklerprovision
Makler dürfen nur dann Provision verlangen, wenn sie Ihnen den Abschluß des Mietvertrages vermittelt haben.
Ist der Makler Eigentümer, Vermieter oder Verwalter, steht ihm keine Provision zu. Gleiches gilt für Sozialwohnungen.
Provisionen sind der Höhe nach gesetzlich festgeschrieben. Zulässig ist maximal das 2,3fache der Nettokaltmiete
zuzüglich Mehrwertsteuer.
Kaution
Die Mietkaution ist die Absicherung des Vermieters für den Fall, dass der Mieter seinen vertraglichen
Pflichten nicht nachkommt. Sie muß nur dann bezahlt werden, wenn dies ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart
wurde. Nach dem Gesetz dürfen max. drei Nettokaltmieten vereinbart werden.
Der Vermieter ist verpflichtet, die Kaution zu verzinsen, und zwar mindestens zu dem für Spareinlagen mit
dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz. Der Mieter hat Anspruch zu erfahren, um wie viel sich
der Kautionsbetrag während der Mietzeit durch Zinserlöse erhöht. Nach Beendigung des Mietverhältnisses
umfasst der Rückzahlbetrag die volle Kaution plus Zinsen und Zinseszinsen. Hiervon kann der Vermieter
seine noch offenen Ansprüche gegen den Mieter abziehen. Um die Höhe der noch offenen Ansprüche zu ermitteln,
steht dem Vermieter eine angemessene Überlegungsfrist von ein bis zwei Monaten zu.
Alle Zinserlöse - sofern sie nicht in die Ansprüche des Vermieters einfließen - stehen dem Mieter zu.
Dies gilt auch dann, wenn das Geld zu einem höheren Zinssatz als dem für Spareinlagen mit dreimonatiger
Kündigungsfrist üblichen angelegt wurde.
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