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Mietrecht für Nichtjuristen - Teil 5
 

Übergabe der Wohnung
Als Mieter seid Ihr verpflichtet, zum Auszug die Wohnung sowie Keller oder Dachböden leergeräumt und "besenrein" an den Vermieter zu übergeben. Ihr müßt am Morgen des letzten Tages Eures Mietverhältnisses ausgezogen sein.

Um Streitigkeiten über den Zustand der Wohnung beim Auszug zu vermeiden, legt am besten mit Eurem Vermieter bei Ein- und Auszug ein Übergabeprotokoll an und fotografiert die ganze Wohnung. Noch besser ist es, wenn Nachbarn oder Freunde als Zeugen hinzuziehen.

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